Angeboten werden die beiden UKW-Sprechfunklizenzen SRC + UBI als Kombi-Kurs.
SRC = Short Range Certificate = UKW-Seefunk
UBI = UKW-Binnenfunk-Lizenz
Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate - SRC) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und am UKW-Sprechfunk auf See teilnehmen zu können.
Nach Übergang der Prüfungshoheit auf die Verbände ist dieses Zeugnis der Nachfolger des UKW-Sprechfunkzeugnisses I. In dieser Ausbildung sind leichte Englisch-Kenntnisse gefordert. Die englischen Texte und zugehörigen Vokabeln erhalten Sie im Kurs.
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am UKW-Sprechfunk auf Binnenwasserstraßen teilnehmen zu können. Nach Übergang der Prüfungshoheit auf die Verbände ist dieses Zeugnis der Nachfolger des UKW-Sprechfunkzeugnisses.
In der 12. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06.08.2005 ist in der Sportseeschifferschein-Verordnung festgelegt worden, dass "Führer von Sportfahrzeugen ihre Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst und am mobilen Seefunkdienst über Satelliten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung nachweisen müssen". Das bedeutet, dass es nicht mehr ausreicht, wenn "irgendeine Person" an Bord ein Funkzeugnis besitzt, sondern es muss der Schiffsführer sein. Das Short range certificate (SRC) gilt für den Küstenbereich mit Abdeckung von UKW-Geräten und das Longe range certificate (LRC) wird bei der Benutzung von Grenz-/Kurzwellengeräten und Satellitentelefonen benötigt. So gut wie alle Charter-Boote und Yachten sind mit Sprechfunkgeräten ausgerüstet. Zum einen geht es den Skippern und Vercharterern um die Sicherheit in Sachen Hilfeleistung im Notfall, zum anderen um die Kommunikation zwischen Yacht und Vercharterer bei z. B. technischen Problemen. Gewerblich genutzte Yachen (Charterboote) müssen mit Funk-Anlagen ausgerüstet sein. Seit 2005 ist der Erwerb eines entspr. Funkzeugnisses für den Fahrzeugführer (nicht alternativ auch ein Crew-Mitglied) Pflicht. Da die Vercharterer das Gerät bei fehlendem Funkzeugnis ausbauen und abmelden müssten, was sie aber nicht tun werden, sollte sich der pflichtbewusste Skipper diese Ausbildung "gönnen". Fehlt dieses Funkzeugnis, darf der Skipper mit diesem Boot nicht auslaufen und damit dieses Fahrzeug gar nicht führen. Wer ohne gültiges Funkzeugnis die “Verfügungsgewalt über ein Funkgerät besitzt”, kann hart bestraft werden. Von Zeit zu Zeit wird berichtet, dass ganze Sporthäfen adhoc wasser- und landseitig abgesperrt werden und alle Sportboote von Zoll, Polizei und Bundesnetzagentur kontrolliert werden (Zoll: versteuerter Diesel, Polizei: Fahrzeug- und Sportbootführerschein, BNetzA: Frequenzzuteilungsurkunden und Sprechfunkzeugnis).
Die theoretische Ausbildung
Es wird modernste EDV-Technik und Easy-Learn-Lehrmaterialien eingesetzt, die das Lernen in Gruppen von max. 6 Personen wesentlich erleichtern. Zusätzlich können Sie sich die kompl. Prüfungsfragen ausdrucken und anhand dieser dann auch zusätzlich Zuhause lernen.
Die praktische Ausbildung
Wir bilden den UBI u. SRC an modernsten UKW-Sprechfunk-Geräten der Firma ICOM aus. Es handelt sich um eine Schulungs-Anlage bestehend aus zwei IC-M505 mit 2 x CommandMic III. Auch unser Schulungsboot für die Amtl. Sportboot-Führerscheine See&Binnen ist mit einer IC-M505 ausgerüstet. Zusätzlich können weitere Sprechfunkstellen (IC-M503 mit DSC-Controller DS-100) zu Übungszwecken an PC´s u. Schulungs-Notebooks simuliert werden. In der Prüfung werden Aufnahme und Abgabe von Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen per Funk gefordert .
Die Prüfungsrelevanten Funktexte erhalten Sie von uns als MP3-Dateien zusammen mit dem Lehrmaterial auf CD zum Anhören, Üben und Vertiefen.
Teilnahmevoraussetzung:
• Mindestens 15 Jahre, bzw. 14 Jahre + 9 Monate alt am Tage der Prüfung
• 1 Passbild (35x45mm, siehe Bundesdruckerei) je Funkbetriebszeugnis, mit Namen a.d. Rückseite versehen
• eine Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepasses
• ggf. -sofern vorhanden- eine unbeglaubigte Kopie des Funkbetriebszeugnisses GOC, LRC, ROC, UBZ oder SRC
Termine:
Mo. 21.06. | Do. 24.06. | Mo. 28.06. 3 x 5 U-Std. Beginn: 18:00 - 22:00 Uhr
Ort: Schulungzentrum Tauchsport Hartwig, Fallersleber Str. 27.
Prüfung: 03.07.2010
Kosten: 280,- € für "neue" Teilnehmer*
250,- € für Teilnehmer, die den SBF Binnen+See bei uns gemacht haben*.
* inkl. 2 Lehrbücher und Lehrmaterial, zzgl. Prüfungsgebühren DMYV PA Bremen (ca. 80,- € je Lizenz). Benötigt werden zwei aktuelle Passbilder.