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Reparaturbedingungen
Reparaturbedingungen
Alle Aufträge über Reparaturen, Revisionen, Instandsetzungen, Überprüfungen oder Änderungen, ausgenommen Garantieleistungen, erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen.
Ausführung der Reparatur Ein Kostenvoranschlag wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers erstellt. Die durch Erstellung des Voranschlags entstandenen Kosten können wir in Rechnung stellen, sofern anschließend kein Auftrag erteilt wird. Reparaturgegenstände sind auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers bei uns anzuliefern. Wir sind berechtigt auch solche Fehler zu beheben, die sich erst während der Reparatur zeigen und deren Beseitigung für die Funktionsfähigkeit oder Betriebssicherheit notwendig ist. Dies gilt nicht, wenn der Auftrag ausdrücklich auf die Behebung eines genau bezeichneten Fehlers beschränkt war oder wenn durch die zusätzlichen Arbeiten ein Kostenvoranschlag wesentlich überschritten würde und der Auftraggeber die zusätzlichen Arbeiten nicht genehmigt.
Gewährleistung Offentsichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe des Reparaturgegenstandes schriftlich geltend gemacht werden. Für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung beschränkt sich zunächst grundsätzlich auf die Nachbesserung. Wir können nach unserer Wahl statt nachzubessern auch einwandfreien Ersatz für mangelhafte Austauschteile liefern. Der Auftraggeber kann nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung des Reparaturpreises verlangen, wenn die Nachbesserung keinen Erfolg hat, von uns verweigert oder nicht in angemessener Frist ausgeführt wird.
Haftung Für Verletzungen vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten haften wir nur, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung. Hiervon bleiben etwaige Ansprüche des Auftraggebers, soweit sie auf unserem Leistungsverzug, einer von uns vertretenen Unmöglichkeit der Leistung oder dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen, unberührt.
Zahlung Die Preise verstehen sich ohne jeden Abzug und beinhalten, sofern nicht anders angegeben, die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sämtliche Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die Kosten sind nach Abschluss der Arbeiten sofort fällig. Bei Zahlungsverzug werden die von unserer Bank jeweils berechneten Zinsen und Spesen in Rechnung gestellt.
Abholung Wird der Reparaturgegenstand nicht bis 4 Wochen nach Fertigstellung der Reparatur/Revision abgeholt, berechnen wir danach, sofern der Rechnungsbetrag noch nicht beglichen wurde, zusätzlich 5,- € Lagergebühren je angefangener Woche.
Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten.
Stand Dezember 2007
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